Diese schöne Doppelhaushälfte könnte bald Ihnen gehören.
Auf dem Grundstück befindet sich derzeit noch ein Bestandsgebäude. Baurecht nach gültigem Bebauungsplan (Langenhorn 51):
Art: Reines Wohngebiet (WR)
Bauweise: offen, Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Grundflächenzahl (GRZ): 0,4
Geschossflächenzahl (GFZ): 0,6
Vollgeschosse: maximal 2
Höchstens 2 Wohnungen je Gebäude
